CO2-Steuer auf Erdgas ab 2021: So können Gewerbekunden auf den Anstieg der Gaspreise reagieren
Gewerbegaskunden müssen sich im kommenden Jahr warm anziehen: Im Januar 2021 wird die neue CO2-Steuer für Gebäudeheizung und Verkehr eingeführt. Das bedeutet: CO2 bekommt einen Preis, der künftig zusätzlich zum Gaspreis berechnet wird. Damit werden die Gaspreise 2021 enorm ansteigen, was insbesondere für Gewerbe- und Industriegaskunden schnell zur finanziellen Belastung werden kann. Was es genau mit der neuen CO2-Steuer für Erdgas auf sich hat und wie Sie als Gewerbegaskunde richtig auf die steigenden Gaspreise reagieren, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Inhalt
- Warum wird 2021 ein CO2-Preis für Erdgas eingeführt?
- Welche Brennstoffe sind neben Erdgas noch von der CO2-Steuer betroffen?
- Wie wird die neue CO2-Steuer bei Gewerbegaskunden abgerechnet?
- Wie setzte sich der Gaspreis für Gewerbekunden bisher zusammen?
- Wie wird sich der Gewerbegaspreis in den nächsten Jahren entwickeln?
- Welche Auswirkungen könnte die CO2-Steuer auf den Markt haben?
- Wie können Gewerbegaskunden auf die neue CO2-Steuer reagieren?
1. Warum wird 2021 ein CO2-Preis für Erdgas eingeführt?
Der Klimawandel stellt für heutige wie zukünftige Generationen eine große Herausforderung dar. Um dieser entgegenzutreten, ist eine tiefgreifende Veränderung des globalen Energiesystems notwendig: Es gilt weltweit eine möglichst rasche Abkehr von fossilen Brennstoffen wie Kohle, Öl und Gas zu realisieren, um den hohen Ausstoß von umweltschädlichen Treibhausgasen einzudämmen und die globale Erderwärmung damit zu stoppen beziehungsweise zu verlangsamen.
So gab es 2019 in 46 Ländern Initiativen zur Bepreisung von CO2-Emissionen, die in Deutschland darin kulminierten, dass die Einführung einer Kohlendioxidbepreisung für die Bereiche Gebäudeheizung und Verkehr als Teil des Klimapakets beschlossen wurde. Dieser Beschluss erfolgte auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) und bedeutet, dass künftig alle Unternehmen, die Erdgas in Umlauf bringen, entsprechende „Verschmutzungsrechte“ kaufen müssen.
Damit sollen ökonomische Anreize für den Verzicht auf fossile Brennstoffe gesetzt und eine nachhaltige Klimawende herbeigeführt werden.
Ein Teil der Einnahmen des nationalen Emissionshandels soll künftig zur Entlastung der EEG-Umlage eingesetzt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffte das Bundeskabinett mit der Änderung der Erneuerbare Energien Verordnung (EEV). Entsprechend könnten die Stromkosten 2021 unter Umständen etwas niedriger ausfallen als gewohnt, während die Erdgaskosten zahlreicher Unternehmen im kommenden Jahr einen deutlichen Anstieg erfahren dürften.
2. Welche Brennstoffe sind neben Erdgas noch von der CO2-Steuer betroffen?
Ab 2021 wird ein Preis für Kohlenstoffdioxidemissionen in den Bereichen Wärme und Verkehr erhoben. Das bedeutet, dass Erdgas, Heizöl, Diesel, Benzin und Flüge teurer werden. Erdgas weist im Vergleich zu allen anderen fossilen Brennstoffen die geringsten CO2-Emissionen auf, sodass die CO2-Steuer hier noch vergleichsweise niedrig ausfallen wird.
3. Wie wird die neue CO2-Steuer bei Gewerbegaskunden abgerechnet?
Wer fossile Brennstoffe nutzen möchte, wird künftig für das dabei verursachte Kohlendioxid zur Kasse gebeten. Für Sie als Gewerbegaskunde bedeutet das in der Praxis, dass Ihr Gewerbegasanbieter ab Januar 2021 einen weiteren Posten auf Ihre Gasabrechnung setzen und die CO2-Steuer an den Staat weiterleiten wird. Die Abrechnung der CO2-Steuer mit Gewerbe- und Industriekunden funktioniert also genau gleich, wie es im Bereich des Gewerbestroms bereits seit vielen Jahren von den Anbietern praktiziert wird.
4. Wie setzte sich der Gaspreis für Gewerbekunden bisher zusammen?
Wie der Gewerbestrompreis, setzt sich auch der Gewerbegaspreis aus verschiedenen Kosten und Abgaben zusammen. 2020 ergab sich dabei eine Verteilung von rund 50% für Beschaffung, Import und Vertrieb, rund 25% für Steuern, Abgaben und Umlagen sowie rund 25% für Netzentgelte.
- Die Kosten für Gasbeschaffung, Import und Auslieferung machten den größten Teil des Gaspreises aus, wobei der genaue Anteil je nach Gewerbegasanbieter variieren kann: Da in Deutschland nur niedrigkalorisches L-Gas gefördert werden kann und selbst diese Vorkommen zusehends versiegen, wird der Großteil unseres Erdgases bereits heute aus Russland und Norwegen bezogen. Damit sind deutsche Erdgasanbieter stark von der Preisgestaltung ausländischer Erdgasförderungsunternehmen abhängig.
- Der Anteil von Steuern, Abgaben und Umlagen belief sich 2020 auf etwa 25-30% des Erdgaspreises und setzte sich aus Mehrwertsteuer (16%), Erdgassteuer (9%), Förderabgaben (3%) und Konzessionsabgaben (2%) zusammen.
- Der Posten für die regulierten Netzentgelte inklusive Messung, Abrechnung und Messstellenbetrieb nahm rund 20-25% des Gaspreises ein und setzte sich aus den Kosten für die überregionale Verteilung (4%) sowie für die Nutzung regionaler Gasnetze der Grundversorger (18%) zusammen.
Ab dem kommenden Jahr wird der Gaspreis dann schätzungsweise zu 40% aus Kosten für Beschaffung, Import und Vertrieb bestehen, zu 25% aus gesetzlich regulierten Netzentgelten, zu 25% aus staatlich festgelegten Steuern und Abgaben und zu 10% aus der neuen CO2-Steuer.
5. Wie wird sich der Gewerbegaspreis in den nächsten Jahren entwickeln?
Der CO2-Preis wird zum Start des Handelssystems 2021 bei 25 Euro pro Tonne liegen, was etwa 0,5 Cent pro Kilowattstunde Erdgas entspricht. Bis 2025 wird der Zertifikatspreis auf 55 Euro ansteigen und ab 2026 schließlich per Auktion festgelegt, wobei ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro vorgegeben ist. Für diese Kosten kommt zunächst diejenige Instanz auf, welche die Energie in den Verkehr bringt, also im Fall von Erdgas die Gasversorger. Wie groß der Teil ist, welcher an Sie als Gewerbekunde weitergegeben wird, entscheiden die Gasanbieter selbst.
6. Welche Auswirkungen könnte die CO2-Steuer auf den Markt haben?
Zunächst die „gute“ Nachricht: In Zeiten einer schwächelnden Wirtschaft, wie beispielsweise im Corona-Jahr 2020 oder bei einer Weltwirtschaftskrise, sinkt der Gaspreis in der Regel, da die Nachfrage auch bei großen Industrieunternehmen sinkt. So sind die Großhandelspreise für Erdgas seit Anfang 2020 deutlich gesunken und könnten auch im kommenden Jahr einen preisdämpfenden Effekt haben, sofern diese Entwicklung weiter anhält. So bleibt derzeit noch zu hoffen, dass die Gaspreiserhöhung 2021 durch die vergleichsweise niedrigen Beschaffungskosten nicht ganz so gravierend ausfallen wird.
Dennoch könnte ein hoher Zertifikatspreis besonders energieintensive Unternehmen, wie Betriebe aus dem produzierenden Gewerbe, in den nächsten Jahren an die Grenzen ihrer Wettbewerbsfähigkeit bringen, wenn die Mehrkosten in der Wertschöpfungskette nicht weitergegeben werden können.
Entsprechend könnten sich größere Unternehmen unter Umständen künftig gezwungen sehen, Produktionen mit höheren Emissionen vermehrt ins Ausland verlagern, um Kosten für den Emissionshandel zu sparen, wodurch das Klimapaket seinen Zweck grandios verfehlt hätte. Um einer solchen Entwicklung vorzubeugen, wurde im Herbst 2020 beschlossen, dass Unternehmen aus besonders energieintensiven Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen, die Kosten für die neue CO2-Abgabe teilweise erstattet bekommen sollen.
7. Wie können Gewerbegaskunden auf die neue CO2-Steuer reagieren?
Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass Sie als Gewerbegaskunde immer ein Sonderkündigungsrecht haben, sollte Ihr Gasanbieter die Preise erhöhen. Wenn Sie nun also ein Schreiben Ihres Gasanbieters erreicht, in dem Sie über eine Umlagenanpassung oder eine Gaspreiserhöhung informiert werden, so können Sie eben dieses Sonderkündigungsrecht nutzen, um zu einem günstigeren Anbieter für Gewerbegas zu wechseln.
Um dauerhaft von den Kostenvorteilen regelmäßiger Gasanbieterwechsel zu profitieren, empfiehlt sich für Gewerbekunden die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Energiemakler-Unternehmen, das sich um Anbieterrecherchen, Tarifvergleiche und die Organisation von Anbieterwechseln in regelmäßigen Abständen kümmert. Das kann sich 2021 ganz besonders lohnen: Das Einsparungspotential durch Anbieterwechsel wird im kommenden Jahr so hoch sein, wie selten zuvor – auch, da die Preise von Bestands- und Neukundschaft immer weiter auseinanderdriften. So wird der Bestandskundschaft – die aus Bequemlichkeit seit Jahren das Gewerbegas vom selben Anbieter bezieht – in vielen Fällen deutlich zu viel berechnet, um den damit generierten Gewinn in der Neukundenakquise zu reinvestieren.
Der Wattlotsen Wechselservice für Gewerbekunden ist speziell auf Ihre Bedürfnisse als Unternehmerin oder Unternehmer ausgerichtet und umfasst sämtliche anfallenden Wechselformalitäten sowie eine langfristige Betreuung ihrer Energiebelange inklusive der Erinnerung an wichtige Wechselfristen. Wenn Sie im kommenden Jahr trotz CO2-Steuer von günstigen Gaspreisen profitieren möchten, senden Sie uns Ihre Anfrage gern über das untenstehende Formular oder kontaktieren Sie uns telefonisch für ein erstes unverbindliches Gespräch.