Gewerbestrom aus erneuerbaren Energien: Darauf sollten Sie bei Ökostromtarifen achten

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Immer mehr Unternehmen möchten den eigenen Betrieb in Bezug auf Nachhaltigkeit optimieren, grünen Strom aus erneuerbaren Energien beziehen und damit den Ausbau von regenerativen Kraftwerken aktiv fördern. Das ist prinzipiell sehr gut, denn nur der zusätzliche Ausbau von Wind- und Wasserkraftwerken, Solarstrom- und Biogasanlagen kann eine nachhaltige Energiewende wirklich herbeiführen und uns aus der Abhängigkeit von fossilen und nuklearen Ressourcen lösen. Jedoch stehen Ökostromtarife sowohl für Privat- als auch für Gewerbekunden häufig in dem Ruf, nur einen verschwindend geringen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Warum das so ist und auf was Sie bei der Auswahl Ihres Gewerbestromtarifs achten sollten, erfahren Sie im folgenden Artikel.

 

Inhalt

  1. Ökologischer Gewerbestrom und das Problem mit den Herkunftsnachweisen
    1.1 Der neue Regionalnachweis: Ein Schritt in die richtige Richtung?
  2. Ökolabels und -siegel für Gewerbestrom: Darauf sollten Sie achten
    2.1 Ökostromlabels, denen Gewerbestromkunden vertrauen können
  3. Ihr Wechsel zu einem Ökostromanbieter mit dem Wattlotsen-Wechselservice für Gewerbe

 

1. Ökologischer Gewerbestrom und das Problem mit den Herkunftsnachweisen

Ökostrom bezeichnet im Allgemeinen Strom, der komplett durch erneuerbare Energien gewonnen wird: Wind- und Wasserkraftwerke, Biogasanlagen oder Solarstromanlagen liefern also den Strom, der von Anbietern letztendlich als Ökostrom mit einem entsprechenden Herkunftsnachweis weiterverkauft werden kann.
Wenn Sie jedoch einen Ökostromtarif gewählt haben, heißt das noch lange nicht, dass genau dieser Ökostrom zu Ihnen ins Unternehmen gelangt: Die physische Quelle des Stroms, welchen Sie mit Ihrem Unternehmen beziehen, ist von der Tarifwahl weitestgehend unabhängig. Damit bewirkt die Entscheidung für einen Ökostromtarif letztendlich nur, dass ein Stromanbieter Herkunftsnachweise für die benötigte Ökostrommenge bei einem regenerativen Kraftwerk erwerben muss.
Die Krux an der Sache: In Deutschland wird der Ausbau erneuerbarer Energien über das Erneuerbare- Energien-Gesetz (kurz: EEG) staatlich gefördert.

 

Was ist die EEG-Umlage?

Jedes Unternehmen, das Strom bezieht – egal ob regulären Gewerbestrom oder Öko- Gewerbestrom – fördert über die EEG-Umlage den Ausbau erneuerbarer Energien. Aktuell schlägt diese Umlage rund 20% auf Gewerbestrompreis auf. Dank dieser Förderung beläuft sich der Ökostrom-Anteil in Deutschland mittlerweile auf etwa 40%.

Das bedeutet, dass sich Öko-Anlagenbetreiber frei entscheiden können, ob sie entweder die sichere staatliche EEG-Förderung beziehen wollen oder aber grünen Strom mit Herkunftsnachweisen verkaufen möchten. Denn Anlagenbetreiber, die sich für eine EEG-Förderung entscheiden, dürfen ihren Strom nicht länger als Ökostrom verkaufen, dürfen also keine entsprechenden Herkunftsnachweise ausstellen. Logisch: Sie würden quasi doppelt kassieren; einmal durch die Förderung und einmal durch die Herkunftsnachweise. Da die staatliche Förderung ein hohes Maß an finanzieller Sicherheit für die Anbieter verspricht, existieren denkbar wenige Ökostromanalagen in Deutschland, die Herkunftsnachweise ausstellen. Deshalb stammt ein Großteil der in Deutschland gekauften Nachweise aus dem europäischen Umland, wo dieser grüne Strom ohnehin produziert wird. Zwar wird damit in Deutschland inzwischen mehr Ökostrom verkauft, doch bleibt die Menge, in welcher Ökostrom und regulärer Strom produziert wird, letztendlich exakt dieselbe. Aus diesem Grund geht man in Deutschland davon aus, dass Ökostromtarife bislang kaum Einfluss auf die Energiewende nehmen, sondern die EEG-Umlage die wirklich treibende Kraft dahinter darstellt.

 

1.1 Der neue Regionalnachweis: Ein Schritt in die richtige Richtung?

2019 wurden in Deutschland sowohl für Privat- als auch für Gewerbestromkunden die sogenannten Regionalnachweise für Ökostrom eingeführt. Ein solcher Nachweis kann vom Umweltbundesamt an Betreiber ausgestellt werden, deren Ökostrom über die Marktprämie gefördert wird. Er soll garantieren, dass der bezogene Strom zu 100% aus einer Ökostromanlage im Umreis von 50 Kilometern um die Verbrauchsstelle stammt. Zwar unterstützen Regionalnachweise damit nicht direkt den weiteren Ausbau von regenerativen Erzeugungsanlagen, doch schärft der neue Regionalstrom in jedem Fall zumindest das Bewusstsein der Endverbraucher und Endverbraucherinnen für die Herkunft ihrer bezogenen Energie.

 

2. Ökolabels und -siegel für Gewerbestrom: Darauf sollten Sie achten

Wir haben bereits festgestellt, dass Herkunfts- und Regionalnachweise wenig bis gar keinen Einfluss auf die Energiewende haben. Doch wie sieht es mit den Ökostromlabels und Siegeln für Gewerbestrom aus? Schließlich sollen diese nicht nur belegen, dass der verkaufte Strom aus erneuerbaren Energien stammt, auch sollen sie garantieren, dass durch ihren Bezug ein zusätzlicher Umweltnutzen entsteht. Dieser Zusatznutzen kann ganz unterschiedlich ausgestaltet sein:

Ein häufig von Ökostromlabels beworbener Umweltnutzen ist, dass ein Teil des eingenommenen Geldes direkt in den Ausbau erneuerbarer Energien fließt. Dass sich dieser Teil durchschnittlich auf maximal einen Cent je Kilowattstunde beläuft, wird gerne unter den Tisch gekehrt. Ein anderer Zusatznutzen kann sein, dass Anbieter, die ein entsprechendes Label verwenden, anderweitige Klimaschutz-Aktivitäten finanzieren, wie beispielsweise Mieterstrom, Bürgerenergie, die Forschung an Speichertechnologien oder E-Mobilität. Auch gibt es Labels, die belegen sollen, dass der entsprechende Gewerbestromanbieter in keiner Weise an Kohle- oder Atomkraftwerken beteiligt ist – so beispielsweise Ok-Power und das Grüner-Strom-Label.

 

Wie erhalten Gewerbestromanbieter ein Ökosiegel?

Wenn ein Gewerbestromanbieter ein Ökostrom-Gütesiegel für einen seiner angebotenen Tarife beantragen möchte, so muss er zunächst eine Vergabestelle mit der Prüfung seines Tarifs beauftragen. Die dabei anfallenden Gebühren trägt der Stromanbieter. Wird bei dieser Prüfung festgestellt, dass alle nötigen Anforderungen erfüllt sind, wird ein Ökostromlabel für einen bestimmten Zeitraum erteilt.

 

2.1 Ökostromlabels, denen Gewerbestromkunden vertrauen können

Jedes einzelne Ökostromsiegel bestätigt, dass 100% des Stroms aus erneuerbaren Energien stammt beziehungsweise, dass für 100% des Stroms entsprechende Herkunftsnachweise erworben wurden. Wer als Gewerbekunde jedoch höhere Ansprüche an den eigenen Beitrag zum Klimaschutz hat, sollte sich das Ökosiegel genauer ansehen.

Viele Labels werben mit großartigen Zusatznutzen, die bei genauerem Hinsehen verschwindend gering sind. Dagegen halten Labels wie Ok-Power oder das Grüner-Strom- Label, die den Fokus auf die Rückführung von Einnahmen in den Bau neuer Ökostromanlagen legen. Auch bieten unter anderem die TÜV-Gesellschaften Nord, Süd und Rheinland mittlerweile Prüfzeichen für Ökostrom an, arbeiten dabei aber nach etwas weniger strengen Richtlinien wie OK-Power und das Grüner-Strom-Label. Dafür stellt TÜV Süd vergleichsweise hohe Anforderungen an Ort und Zeitpunkt von Erzeugung und Verbrauch. So fordert beispielsweise das TÜV Label EE02, dass der liefernde Kraftwerkspool zu jeder Viertelstunde mindestens so viel Ökostrom produziert, wie die Abnehmenden in der gleichen Zeit verbrauchen.

 

3. Ihr Wechsel zu einem Ökostromanbieter mit dem Wattlotsen-Wechselservice für Gewerbe

Sie möchten für Ihr Unternehmen ökologischen Gewerbestrom beziehen, sind sich aber nicht ganz sicher, welcher Anbieter und welcher Ökostromtarif der richtige für Ihr Unternehmen ist? Mit unserem Wechselservice für Gewerbekunden unterstützen wir Sie nicht nur im gesamten Wechselprozess, auch finden wir für Sie optimale Tarife bei transparent arbeitenden Ökostromanbietern. Nach Vertragsabschluss behalten wir Ihre Zahlen für Sie im Blick und kümmern uns um eventuell nötige Anbieterwechsel. Senden Sie uns gerne direkt Ihre Anfrage über das Kontaktformular oder lassen Sie uns bei einem ersten Telefonat herausfinden, welche Ökostrom- oder Ökogas-Lösungen für Ihr Unternehmen geeignet sind.

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