Strom für Gewerbe und Industrie: So setzt sich der günstige Strompreis zusammen

 In Blog

Tarife für Gewerbe- und Industriestrom können im Vergleich zu Privatstromtarifen unverschämt günstig sein. Logisch: Betriebe und Unternehmen haben häufig einen besonders hohen Energiebedarf und sind zudem auf günstige Strom- und Gaspreise angewiesen, um im internationalen Wettbewerb mithalten zu können. Doch wie kommt dieser Preisunterschied zustande? Wie setzt sich der Gewerbestrompreis konkret zusammen und welche Unternehmen profitieren tatsächlich von Gewerbetarifen?

 

Friseursalon, Finanzkonzern, Freizeitpark: Wer darf Gewerbestrom beziehen?

Theoretisch können Gewerbestromtarife von jedem Unternehmen in Anspruch genommen werden, ganz unabhängig von der Rechtsform des Betriebs. Selbst Freiberufler, Selbstständige und Vereine können bei entsprechender Bezugsmenge als Gewerbekunden eingestuft werden. Jedoch sind die Stromanbieter in der Entscheidung weitestgehend frei, ab welcher Verbrauchsgrenze sie ihrer Kundschaft einen günstigeren Sondertarif anbieten. Deshalb gilt es in jedem Fall explizit zu prüfen, ob die Abnahmemenge Ihres Betriebs bei unterschiedlichen Versorgern für die Einstufung in einen kostengünstigeren Gewerbestromtarif ausreicht. Das kann sich prinzipiell für alle Unternehmen lohnen, die mehr Strom verbrauchen als ein durchschnittlicher Privathaushalt. Denn hier gilt: Je höher die Abnahmemenge, desto geringer der Strompreis. Eher sparsame Betriebe profitieren daher kaum, sondern werden mit dem allgemeinen Tarif abgerechnet, der sich preislich etwa auf dem Niveau von Privatstromtarifen bewegt.

 

Warum sind Gewerbestromtarife günstiger als Stromtarife für Privathaushalte?

Der Gewerbestrompreis setzt sich im Großen und Ganzen aus denselben Kostenfaktoren zusammen, wie der Strompreis für Privatkunden. Trotzdem können sich die gewerbliche und private Tarifpreise erheblich unterscheiden. Das liegt vor allem daran, dass für Gewerbe- und Industriekunden zahlreiche Ausnahmeregelungen im Bereich der Steuern und Abgaben greifen. Auch werden die Netznutzungskosten bei Gewerbekunden weitaus differenzierter betrachtet und fallen entsprechend niedriger aus. Mit diesen Vergünstigungen soll verhindert werden, dass besonders stromverbrauchsintensive Industrieunternehmen ins Ausland übersiedeln, um günstigeren Strom beziehen zu können.

Ein weiterer Grund für den günstigen Preis von Gewerbestrom ist dessen Verteilung über das Hoch- bzw. Mittelspannungsnetz: Während Privathaushalte und Betriebe mit geringem Verbrauch ihren Strom aus dem Niederspannungsnetz beziehen, profitieren Gewerbekunden von der kostengünstigeren Alternative. Hinzu kommen die individuellen Stromverbrauchszeiten: Je nach Branche wird in vielen Betrieben insbesondere nachts oder zu anderen Nebenzeiten besonders viel Strom verbraucht, sodass mit entsprechenden Niedertarifen bares Geld gespart werden kann.

 

Die Preiszusammensetzung von Gewerbestrom

Der Gewerbestrompreis in Deutschland wird von drei Instanzen bestimmt: Energieversorger, Netzbetreiber und der Staat sind in unterschiedlichen Anteilen am Gesamtpreis beteiligt und sorgen unter Umständen für gewaltige jährliche Schwankungen. Dabei sind die Energieversorger mit ca. 20% für die Strombeschaffung beteiligt, Netzbetreiber mit ca. 25% für die Netznutzung und der Staat schließlich mit ca. 55% für Abgaben, Umlagen und Steuern:

20%: Beschaffung und Vertrieb

Der Posten „Beschaffung und Vertrieb“ bildet mit rund 20% den kleinesten Teil des Strompreises. Die Höhe des Betrags, den Kraftwerksbetreiber für Strom aus konventionellen Energieträgern erhalten, wird über die Strombörse EEX bestimmt. Der Preis für erneuerbare Energien ist hingegen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Damit sind die eigentlichen Beschaffungskosten von den Marktpreisen abhängig, während die Preisanteile für Vertrieb, Service, Dienstleistungen und Marge von den Stromversorgern selbst festgelegt werden können.

25%: Netzentgelte

Im liberalisierten Energiemarkt Deutschlands müssen Netznutzungsentgelte für die Netznutzung bzw. Netzdurchleitung an die Strom- und Gasnetzbetreiber gezahlt werden. Mit dieser staatlich regulierten Gebühr sollen die für Aufbau, Betrieb und Instandhaltung des Stromnetzes anfallenden Kosten gedeckt werden. Die Stromnetzentgelte werden direkt von den örtlichen Betreibern der Übertragungs- und Verteilnetze erhoben. Daher ist dieser Teil Ihrer Gewerbestromkosten an einem Standort immer derselbe, ganz gleich, welchen Energieanbieter Sie nutzen. Unternehmen mit besonders hohem Stromverbrauch oder einer singulären Netznutzung können hier von Sonderregelungen profitieren.

55%: Steuern, Abgaben und Umlagen

Der letzte und größte Anteil des Strompreises entfällt auf staatliche Belastungen, die mit einem Anstieg auf 55% im vergangenen Jahr ein neues Rekordhoch erreichten. Dieser Kostenpunkt setzt sich aus unterschiedlichen staatlichen Abgaben, Umlagen und Steuern zusammen, wobei auch hier besonders verbrauchsintensive Unternehmen von diversen Ausnahmeregelungen profitieren können:

Die Stromsteuer ist eine indirekte Verbrauchssteuer auf elektrischen Strom, die vom Stromversorger über den Strompreis an die Verbraucher weitergegeben wird. Sie wurde 1999 im Rahmen des „Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform“ eingeführt und zählt damit zu den sogenannten Ökosteuern. Seit 2003 beträgt die Stromsteuer 20,50 EUR pro Megawattstunde, wobei bestimmte Unternehmen (beispielsweise aus dem produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft) grundsätzlich mit einem reduzierten Steuersatz abgerechnet werden oder sogar gänzlich von der Stromsteuer befreit sind.

Die EEG-Umlage macht mit rund 22% den größten Kostenblock unter den staatlichen Umlagen aus und soll den deutschlandweiten Ausbau von erneuerbaren Energien finanzieren. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind Übertragungsnetzbetreiber dazu verpflichtet, Strom von EE- Anlagen zu einer bestimmten Vergütung abzunehmen. Können die Stromproduktionskosten jedoch nicht vom Marktpreis gedeckt werden, schließt die EEG-umlagefinanzierte Marktprämie diese finanzielle Lücke. Während normale Stromverbraucher die EEG-Umlage automatisch über einen Anteil ihrer Strombezugskosten entrichten, können bei stromverbrauchsintensiven Unternehmen Sonderregelungen zu deren Gunsten greifen.

Die KWKG-Umlage wurde 2002 eingeführt und dient der Förderung einer gleichzeitigen Strom- und Wärmeerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Die Kosten dafür werden über einen Aufschlag auf die Netzentgelte an die Letztverbraucher weitergegeben.

Die §19 StromNEV-Umlage bietet nach Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Letztendverbrauchern die Möglichkeit, individuelle Netzentgelte beim örtlichen Netzbetreiber zu beantragen. Diese niedrigeren Entgelte müssen vom Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) beim örtlichen Netzbetreiber ausgeglichen werden. Die Übertragungsnetzbetreiber gleichen diese Zahlungen wiederum untereinander aus und errechnen einen durchschnittlichen Wert, der im Anschluss via Aufschlag auf die Netzentgelte auf alle Letztverbraucher umgelegt wird.

Die Offshore-Netzumlage (bis 2018 als „Offshore-Haftungsumlage“ bekannt) wird seit 2013 erhoben und soll die Betreiber von Offshore-Windparks entlasten. Diese Umlage gleicht Einnahmeausfälle aus, unter denen Windpark-Betreiber durch längerfristige Netzunterbrechungen oder verspätete Anschlüsse an das Stromnetz häufiger leiden. Auch dient die Offshore-Netzumlage der Kostendeckung für die Errichtung und den Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen.

Die Konzessionsabgabe (KA) wird über die Netzbetreiber an Gemeinden gezahlt, um für die Nutzung öffentlicher Straßen zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen aufzukommen. Die Höhe des zu entrichtenden Betrags hängt im Wesentlichen von der Einwohnerzahl der Gemeinde sowie dem individuellen Energieliefervertrag ab.

Die Umlage für abschaltbare Lasten belohnt Unternehmen, die in der Lage sind, ihren Stromverbrauch kurzfristig stark zu reduzieren oder gar komplett einzustellen. Eine solche Lastabschaltung kann die Stromnetze in entscheidenden Situationen stabilisieren, weshalb die Bereitschaft dazu, von den Übertagungsnetzbetreibern entsprechend vergütet wird.

 

Die Preiszusammensetzung leuchtet Ihnen ein, doch Sie zahlen immer noch zu viel für Ihren Gewerbestrom?

Sie möchten die Strom- und Gaskosten in Ihrem Unternehmen langfristig senken und von günstigen Gewerbetarifen profitieren? Unser Wattlotsen-Team holt für Sie nicht nur maßgeschneiderte Angebote von Gewerbestrom- und Gas-Anbietern ein, sondern begleitet Ihr Unternehmen langfristig: Wir behalten Ihre Verträge für Sie im Blick, kümmern uns um regelmäßige Anbieterwechsel und reagieren bei Preisschwankungen sofort. Senden Sie uns ganz einfach eine Nachricht oder lassen Sie uns direkt bei einem Telefonat herausfinden, wie wir Ihr Unternehmen als erfahrene Energiemakler im Bereich Gewerbe und Industrie konkret unterstützen können.

Neueste Beiträge
Rhenag Strom - Die Rheinische Energie AG als Versorger für Wasser, Gas sowie Privat- und GewerbestromGewerbestrom aus erneuerbaren Energien - Erfahren Sie hier alles dazu